
Der Verein „Freundeskreis zur Erhaltung eines Fallschirmjäger-Ehrenmals auf Kreta e.V.“
Nachdem die „Kameradschaft Fallschirmjäger Denkmal“ als Interessengemeinschaft ihr Ziel erreicht hat, möglichst viele Menschen zu informieren, wurde aus der „Kameradschaft Fallschirmjäger Mahnmal“ zum 31.10.2002 der „Freundeskreis zur Erhaltung eines Fallschirmjäger-Ehrenmals auf Kreta e.V.“ Neben den Akteuren der ehemaligen „Kam. FJ Mahnmal“ gehören auch namhafte Personen des Bundes Deutscher Fallschirmjäger (BDF) zu den Gründungsmitgliedern.
Der „Freundeskreis zur Erhaltung eines Fallschirmjäger - Ehrenmals auf Kreta e.V.“ freut sich über jedes neue Mitglied, das aktiv am Erhalt oder auch Neubau eines Fallschirmjäger - Ehrenmals mitwirken will. Mitglied kann jede Person aus jedem Land werden, die sich mit unserer Satzung einverstanden erklärt und sich für das Mahnmal einsetzen möchte.
Spenden und Mitgliedsbeiträge werden ausschließlich zum Wohl des Denkmals verwendet (Sie haben mehrere Spendenmöglichkeiten) !
Die Beiträge
Die Mitgliedschaft kostet 60,00 EUR pro Jahr. Beiträge sind fällig zum Anfang jedes Kalenderjahres. (Hier geht es zum Aufnahmeantrag)
§ 1 Name, Sitz
Der Verein führt den Namen „Freundeskreis zur Erhaltung eines Fallschirmjäger-Ehrenmals auf Kreta“.
Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden; nach der Eintragung lautet der Name „Freundeskreis zur Erhaltung eines Fallschirmjäger - Ehrenmals auf Kreta e.V.“
Der Verein hat seinen Sitz in Bad Bellingen
§ 2 Zweck
Zweck des Vereins ist die langfristige Erhaltung des während des 2. Weltkrieges vom Fallschirmjäger - Sturmregiment bei Chania auf der Insel Kreta errichteten Ehrenmals. Falls die Erhaltung des vorhandenen Ehrenmals nicht möglich ist, wird eine Neuerrichtung angestrebt. Alle bereitgestellten Mittel werden ausschließlich zu diesem Zweck verwendet.
Der Verein steht auf der Basis des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland, er ist politisch und religiös neutral, selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile aus dem Vereinsvermögen und nur einen angemessenen Beitrag zu den Eigenkosten bei organisierten Arbeitseinsätzen auf Kreta.
Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das Vermögen des Vereins zu Teilen an den Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. oder den Bund Deutscher Fallschirmjäger e.V. zum Zwecke der Pflege der Erinnerung an die auf Kreta gefallenen Kameraden der Fallschirm- und Gebirgsjägertruppen und des Kriegsgräberfriedhofs in Maleme/Kreta. Über den Umfang der Zuwendungen an einen oder beide Vereine entscheidet die letzte und auflösende Mitgliederversammlung.
§ 3 Eintritt von Mitgliedern
Mitglied des Vereins kann werden, wer sich dem Ehrenmal, das an die auf Kreta gefallenen deutschen Soldaten erinnert, verbunden fühlt und dessen langfristige Erhaltung fördern will. Über die Aufnahme entscheidet nach schriftlichem Antrag der Vorstand.
Dieses ist ein Auszug aus der Satzung. Die komplette Satzung kann beim Vorstand angefordert werden.